Muss ich am Sonntag zur Messe gehen?
Weniger Priester, weniger Messen
Wegen des Priestermangels werden in allen Diözesen bislang eigenständige Pfarreien zusammengelegt. Ob die neuen Gebilde nun „Seelsorgeeinheit“, „pastoraler Raum“, „Pfarrei neuen Typs“ oder wie auch immer heißen, die Situation ist stets dieselbe: Weil es weniger Priester gibt, werden sonntags weniger Messen gefeiert. In immer mehr Pfarreien oder Ortschaften kommt es vor, dass nur noch ein- oder zweimal im Monat die Sonntagsmesse gefeiert wird.
Zwei Fragen tauchen in diesem Zusammenhang auf: Zum einen, ob ein Priester nicht einfach häufiger zelebrieren und so den Priestermangel auffangen kann. Und zum anderen, ob das Sonntagsgebot auch dann verpflichtet, wenn im eigenen Ort oder in der eigenen Pfarrei keine Messe gefeiert wird.
Der c. 905 CIC normiert die Häufigkeit der Zelebration: Ein Priester darf nur eine Messe am Tag zelebrieren oder konzelebrieren.
In der heute leider häufigen Situation des Priestermangels kann der zuständige Ortsordinarius erlauben, dass ein Priester aus einem gerechten Grund auch zweimal am Tag zelebriert. An Sonntagen und gebotenen Feiertagen kann, sofern eine seelsorgliche Notwendigkeit das erfordert, auch eine dreimalige Zelebration erlaubt werden. Die häufigere Zelebration erfordert immer eine Erlaubnis des Ortsordinarius, das heißt des Diözesanbischofs oder des Generalvikars. Eine solche Erlaubnis kann für einzelne Fälle oder auch generell für das gesamte Bistum gegeben werden.
Wertschätzung der Eucharistie
Warum schränkt das Kirchenrecht die Häufigkeit der Zele-bration so stark ein? Zum einen aus Achtung vor der Eucharistie, die eben wirklich gefeiert und nicht einfach abgespult werden soll; eine Häufung von Eucharistiefeiern führt in der Regel nicht zu höherer Wertschätzung und größerer Andacht. Zum anderen, um die Priester zu schützen: Sie dürfen und müssen nicht jedem Wunsch der Gläubigen nach einer Messe entsprechen. Gefordert ist stets ein gerechter Grund oder eine seelsorgliche Notwendigkeit. Private Wünsche, die von einzelnen oder von Gruppen kommen, werden diesem Erfordernis nicht gerecht. Was soll dann aber z.B. der Seniorenclub tun, wenn er bei seinem Treffen etwas Geistliches tun möchte? Er kann auf alle Formen des gemeinsamen Betens, Andachten, Meditation, die gemeinsame Schriftlesung und viele andere Möglichkeiten zurückgreifen, die freilich oft erst wieder entdeckt werden müssen. Viele liturgische Feierformen sind in Vergessenheit geraten.
Das Sonntagsgebot bleibt
Und wie ist das mit dem Sonntagsgebot? Dieses ist in cc. 1247 und 1248 CIC normiert. Demnach sind alle katholischen Gläubigen verpflichtet, an allen Sonntagen und gebotenen Feiertagen die Messe mitzufeiern. In der gemeinsamen Feier der heiligen Messe kommt am besten zum Ausdruck, dass niemand für sich alleine glaubt und Christ ist, sondern dass wir, wie z.B. cc. 204 § 1 und 849 CIC betonen, durch die Taufe lebendige Glieder des Volkes Gottes geworden sind. Es ist für unser Christsein ganz wichtig, diese Gemeinschaft zu erfahren und durch die gemeinsame Feier der Eucharistie zu stärken. Vom Sonntagsgebot entschuldigt ist nur, wem die Mitfeier der Messe aus einem schwerwiegenden Grund unmöglich ist. Das kann z.B. sein, wenn sich eine Mutter oder ein Vater um ein kleines Kind sorgen müssen oder wenn jemand durch die Pflege seiner alten Eltern zeitlich gebunden ist. Aber auch dann wird empfohlen, wenigstens gemeinsam zu beten, um so Gemeinschaft im Glauben zu erfahren.
Der Weg vom einen in das andere Dorf ist mit Sicherheit kein schwerwiegender Grund dieser Art; gewöhnlich sind nämlich die Wege zur Schule, zur Arbeit, zum Einkaufen oder zum Arzt viel weiter und auch dafür finden wir Lösungen, wenn es uns denn wirklich wichtig ist.
Von daher muss man wahrscheinlich die eingangs gestellte Frage umformulieren: „Wie wichtig ist mir eigentlich noch die Messfeier?“.